Grundbegriffe Berufslehre
Unterhalb findest du
- Grundlageninformationen zu Begriffen, die während der Berufswahl häufig fallen,
- im Sinne einer Übersicht Hintergrundinformationen, die dich mit dem Ablauf vertraut machen.
Lehre: Attraktivität der Berufsbildung
Eine Lehre ist nicht einfach nur der Einstieg in die Berufswelt.
Eine Lehre eröffnet viele Berufsoptionen und ist so Ausgangspunkt für deine berufliche Laufbahn und Karriere.
Nach einem erfolgreichen Lehrabschluss locken eine Festanstellung, Weiterbildungen, (Zusatz-)Ausbildungen wie die höhere Fachschule, die Fachhochschule, die Universität, höhere Fachprüfungen, Berufsprüfungen, Fachausweise oder die Selbständigkeit, im In- und Ausland.
Beruflicher Erfolg, Karriere, ein abwechslungsreicher Beruf und eine erfüllende Arbeit führen folglich nicht ausschliesslich und alleine über das Gymnasium (Mittelschulbildung) und die Universität.
Es gibt übrigens zahlreiche Beispiele von erfolgreichen Unternehmerinnen, Unternehmern und Gründern, Gründerinnen von Startups, die kein Gymnasium besucht haben, nicht studiert haben, das Studium abgebrochen oder sich gegen ein Studium und für das eigene Unternehmen entschieden haben.
Eine Lehre (berufliche Grundbildung) bietet beste Voraussetzungen und Perspektiven, um Karriere zu machen. Sie ist keine Einbahnstrasse, im Gegenteil. Sie legt den Grundstein für eine berufliche Laufbahn und sichert Aufstiegschancen.
Eine abgeschlossene Lehre, d.h. ein Lehrabschluss gibt dir eine sichere Grundlage, von der heraus du später neue Berufswege erkunden und in Angriff nehmen kannst.
Die wenigsten Lernenden beziehungsweise Lehrabgänger und -abgängerinnen werden ein Leben lang in ihrem erlernten Beruf arbeiten.
- Sie werden stattdessen neues ausprobieren und durch Weiter- und Fortbildungen, durch Wechsel des Arbeitgebers in neue Berufsfelder vorstossen und so ihre Karriere voranbringen.
- Mit einer Lehre sind Ziele wie eidgenössische Berufsprüfungen (BP), eidgenössische höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen, Fachhochschule, Universität, Fachexperte, Führungskraft und Auslandaufenthalte greifbar und erreichbar.
In jedem Beruf und in jeder Branche werden jedoch auch Arbeitskräfte und Berufsfachkräfte gebraucht, die im erlernten Beruf ihre Erfüllung finden und die keinen Aufstiegsehrgeiz hegen oder den Beruf wechseln wollen. Ausserdem strebt nicht jeder Lehrabgänger, jede Lehrabgängerin eine Fach- oder Führungsfunktion nach seiner, ihrer Lehre an.
SwissSkills ist eine Initiative, die das Ansehen der Berufsbildung stärkt.
- Sie koordiniert die Schweizermeisterschaften in über 70 Berufen und
- ermöglicht jungen Berufsleuten die Teilnahme an internationalen Berufsmeisterschaften.
Mehr erfahren: www.swissskills.ch
Berufsbildungssystem
In der Schweiz hat sich ein Berufsbildungssystem etabliert, das anderen Ländern als Vorbild dient und von diesen (teilweise) Ländern übernommen worden ist.

Das Berufsbildungssystem unterscheidet bei der beruflichen Grundbildung zwei Berufslehrekategorien:
- Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA).
Sie ist eine vollwertige Berufsausbildung. Option nach dem Attest die Ausbildung zum EFZ fortzusetzen. Berufe mit 2-jähriger Lehre. - Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ); mit/ohne Berufsmaturität. Berufe mit 3- oder 4-jähriger Lehrdauer.
Weitere Informationen: www.berufsbildung.ch
Eben dieses duale Berufsbildungsangebot sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schülern nach der obligatorischen Schule eine Unmenge an Berufen offen steht.
Abgeschlossen werden diese Grundberufe mit einem eidgenössischen Berufsattest EBA oder einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ (mit/ohne Berufsmaturität).
Eine Beschreibung aller Grundberufe ist auf der Webseite der Berufsberatungstellen veröffentlicht.
- Dort lassen sich Grund- und Hochschulberufe nach Bildungstypen, Berufsfelder, Branche suchen.
- Mittels Suchfilter werden die Anzahl Suchergebnisse eingegrenzt.
- Beachte, dass sich Berufsbezeichnungen und berufliche Funktionen ändern können.
Mehr Informationen: www.berufsberatung.ch
Die berufliche Grundbildung schliesst mit einem Qualifikationsverfahren ab.
Eine bestandene Prüfung führt zu einem eidgenössischen Berufsattest EBA oder einem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ. In Verbindung mit dem Abschluss der Berufsmaturitätsschule führt sie zusätzlich zur eidgenössischen Berufsmaturität.
Grundsätzlich können auch Personen aus dem Ausland eine Berufslehre in der Schweiz absolvieren.
- Darunter fallen nicht nur Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die für eine Lehre als Lernende in die Schweiz ziehen (mit Aufenthaltsbewilligung),
- sondern auch Auslandschweizer und -schweizerinnen, die für eine Lehre in ihr Heimatland, die Schweiz zurückkehren.
Zukünftige Lernende aus den EU-Staaten und den EFTA-Staaten haben eine vollständige Personenfreizügigkeit.
- Das heisst, sie können in die Schweiz einreisen, benötigen aber als Arbeitnehmer oder -nehmerin ab einer Anstellung von mehr als drei Monaten eine Aufenthaltsbewilligung.
- Diese wird unter dem Nachweis des Lehrarbeitsverhältnisses erteilt.
- Die kantonale Fremdenpolizei (Migrationsbehörde) und die zuständige Arbeitsmarktbehörde wissen mehr.
Für Lernende aus den übrigen Ländern (Nicht-EU oder Nicht-EFTA-Staaten) gelten zusätzliche arbeitsmarktrechtliche Beschränkungen.
- Auch hier geben die kantonale Fremdenpolizei und
- die Arbeitsmarktbehörde beziehungsweise kantonalen Berufsbildungsämter Auskunft darüber.
In der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (Niederlassungsbewilligung C; Ausweis C) können ohne Bewilligung durch die Fremdenpolizei eine berufliche Grundbildung antreten.
- Dazu zählen auch eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer mit vorheriger ausländischer Staatsbürgerschaft
- oder Schweizer, Schweizerinnen/Ausländer, Ausländerinnen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft.
Berufswahl
In den letzten zwei offiziellen Schuljahren während der obligatorischen Schulzeit fragst du dich vielleicht wie viele andere: Eine berufliche Grundbildung (Lehre) beginnen oder weiterhin zur Schule (Mittelschule wie z.B. Gymnasium, Fachmittelschule) gehen?
Manche Schüler und Schülerinnen sind lange Zeit noch unschlüssig, überlegen sich sogar, ein Zwischenjahr einzuschalten. Andere Schülerinnen und Schüler wiederum wissen schon genau, welchen beruflichen Weg sie einschlagen möchten.
In vielen Schulen wird eine Berufswahlvorbereitung während der Berufskunde beziehungsweise des Berufswahlunterrichts durchgeführt.
- Hier erhältst du einen ersten Überblick über Berufsfelder und kannst dich mit der Berufssuche und -findung auseinandersetzen.
- Du befasst dich auch damit, Bewerbungen und Bewerbungsdokumente zu erstellen und Bewerbungsgespräche (Vorstellungsgespräche) zu üben.
- Mit einem Berufswahltagebuch protokollierst du beispielsweise deine Lehrstellenaktivitäten. Mit dem Berufwahlordner dokumentierst du deine Schritte und legst darin Informations- und Arbeitsblätter ab.
Fällt es dir schwer, dich zu entscheiden, helfen Berufsberatungsstellen mit angeschlossenen Berufsinformationszentren BIZ weiter (www.berufsberatung.ch; www.ffbb.ch) weiter. Sie haben den Durch- und Überblick über (fast) alle Berufe, Schulen und Ausbildungswege.
Häufig kommen Berufsberaterinnen und Berufsberater bei deiner Schule vorbei. Mit Hilfe der Lehrerin oder des Lehrers kannst du dich für einen Berufsberatungstermin in der Schule anmelden. Nutze diese Gelegenheit und greife auf die Erfahrungen der Berufsberater oder der Berufsberaterin zurück. Natürlich kannst du auch einen Termin vor Ort an der Berufsberatungsstelle vereinbaren.
Sprich insbesondere auch mit deiner Familie (Eltern), Angehörigen und deinen Lehrpersonenüber die Berufswahl. Vielleicht kennst du auch Nachbarn, Bekannte, Arbeitskollegen und -kolleginnen deiner Eltern, Verwandte, die du darauf ansprechen kannst.
Mit der Berufswahl nimmst du eine erste wichtige und entscheidende Weichenstellung vor.
Damit legst du den Grundstein für deine berufliche Laufbahn. Die Entscheidung fällt dir nicht einfach zu. Du musst Zeit aufwenden und dir frühzeitig Gedanken dazu machen.
Egal wie die Entscheidung ausfällt, sie wird dich und deinen Berufsradius sicherlich nicht einschränken. Im Gegenteil. Selbst wenn denn Einstellungen und Ansichten zum Lehrberuf sich im Verlaufe der Lehre ändern, ist die Lehre keine verlorene Zeit. Der berufliche Kurs lässt sich mit einem Berufswechsel oder einer Weiterbildung immer wieder korrigieren.
Vorgehen
Bei der Berufswahl und Lehrstellensuche ist es vorteilhaft, planvoll und schrittweise vorzugehen. Kümmere dich frühzeitig darum. Höre auf dich selbst und nicht zu viel auf andere. Wenn dir ein Beruf gefällt, entscheide dich dafür (auch wenn deine Eltern es vielleicht besser fänden, dass du das Gymnasium besuchst).
Du weisst bestimmt, wo deine Neigungen, Vorlieben, Stärken und Interessen liegen. Du kennst sicherlich deine Leistungsvoraussetzungen (Fähigkeiten, Kompetenzen, Eigenschaften, Merkmale), die dich auszeichnen.
Deine Wahl muss jedoch begründet und überlegt sein, denn schliesslich dauert eine Lehre 2 beziehungsweise 3-4 Jahre. Der Beruf muss zu dir passen. Eine Lehre vorzeitig abzubrechen, wäre schade und ein Zeitverlust. Trotzdem: Ziehe Einwände und Empfehlungen deiner Eltern immer mit ein. Vermeide Alleingänge.
Eltern haben manchmal Vorbehalte gegenüber einem handwerklichen Beruf und raten davon ab. Sie befürchten, dass du im Beruf weniger verdienst und Karrierewege eingeschränkt oder blockiert sind. Beziehe diese Bedenken in deine Berufswahlentscheidung ein.
- Denke aber daran, dass du diejenige, derjenige bist, der, die den Lehrberuf ausüben wird und er letztendlich dir gefallen muss.
- Wenn du wirklich und begründet an einem Lehrberuf festhältst, wirst du auch deine Eltern dafür begeistern können.
Wichtig ist, dass du die Anforderungen des Lehrberufes kennst.
Informiere dich genau über die Anforderungen, die dein bevorzugter Beruf mit sich bringt. Falsche Vorstellungen über einen Beruf führen zu (unnötigen) Enttäuschungen.
Die Anforderungen und das Anforderungsprofil eines Berufs lässt sich beispielsweise hier erkunden: www.anforderungsprofile.ch. Solche Anforderungsprofile dienen Jugendlichen, Eltern, Lehrpersonen und auch Berufsberatern und -beraterinnen als Grundlage für die Wahl der richtigen Berufsbildung.
Die Anforderungen eines Lehrberufes sind grundsätzlich in der Berufsbildungsverordnung definiert (www.admin.ch).
Berufslehre
Die Berufsbildung und das damit verbundene duale Berufsbildungssystem hat in der Schweiz eine lange Tradition (www.berufsbildungsplus.ch).
Im dualen Berufsbildungssystem findet die Ausbildung und berufliche Grundbildung im Betrieb und in der (Berufs-)Schule und bei überbetrieblichen Kursen abwechselnd statt.
Du tauchst in die Berufswelt ein, sammelst praktische Arbeitserfahrungen und vertiefst gleichzeitig dein Wissen an der Berufsfachschule (in der Berufsfachschule werden berufsspezifische Fächer und allgemeine Fächer wie in deiner jetzige Schule gelehrt; ausserdem wird für jedes Semester ein Semesterzeugnis ausgestellt).
Lernen und Arbeiten im Betrieb und Unterricht in der Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse wechseln sich also ab.
Im Berufswahlunterricht befasst du dich mit der Berufswahl, dem Berufswahlprozess und lernst den Berufswahlfahrplan kennen.
- Die Schule hat jedoch einen Bildungsauftrag.
- Sie hat nicht den Auftrag, für eine Berufslehre und einen Lehrbetrieb optimierte Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen.
- Daher bildet sie dich nicht in erster Linie für die Wirtschaft und damit die Unternehmen aus.
- Die Schule bereitet dich zwar ein Stück weit für das Berufsleben vor, aber eben nicht nur darauf (Schule und Wirtschaft sind in einem hohen Grad getrennte Welten).
Wenn du dich dich für eine Lehrstelle bewirbst und bevor du eine Lehrstelle antrittst, bist du deshalb für Unternehmen einfach die Schülerin beziehungsweise der Schüler.
Eine Lehre ist der Begriff für die berufliche Grundbildung in der Schweiz.
- Sie führt zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ in 3 oder 4 Jahren, oder zum eidgenössischen Berufsattest EBA in 2 Jahren.
- Neben einem praktischen Teil im Lehrbetrieb besteht die Lehre aus einem theoretischen Teil, d.h. aus einer Ausbildung an der Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen.
- Die Ausbildung zum EFZ kann auch gleichzeitig mit der Berufsmaturität erfolgen. Für die Berufsmaturität besuchen Lernende die Berufsmittelschule (Berufsmaturitätsschule).
Lehrbetriebe sind Unternehmen der Privatwirtschaft oder öffentliche Institutionen (Gemeinde, Kanton, Bund).
Ein Lehrbetrieb ist dafür verantwortlich, dass seinen Lernenden eine optimale berufliche Grundbildung geboten wird.
- Die Grundlage dafür sind die Bildungsverordnung und der Bildungsplan des jeweiligen Berufs.
- Er überprüft den Lernerfolg periodisch.
In der praktischen Bildung im Betrieb zieht er die in der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen vermittelten Lerninhalte mit ein.
Lernende (auch bezeichnet als lernende Personen, früher Lehrlinge) sind Personen, die die obligatorische Schulzeit beendet haben und aufgrund eines Lehrvertrags einen Beruf erlernen, der in einer Bildungsverordnung geregelt ist.
Die berufliche Grundbildung, d.h. Berufslehre verfolgt den Zweck, Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und zu erwerben, die von einer ausgebildeten Berufsfachkraft eingefordert und erwartet werden. Das heisst genau diejenigen Kompetenzen und Qualifikationen, die erforderlich sind, um den erlernten Beruf auszuüben.
Die Lehre eine Sackgasse? Mitnichten.
Mit einer Lehre öffnen sich dir viele Türen für ein interessantes und herausforderungsreiches Berufsleben. Viele Wege stehen dir später offen.
- Ein erfolgreicher Lehrabschluss (berufliche Grundbildung mit berufsbegleitender oder nach der Lehre erfolgender Berufsmaturität) ermöglicht dir viele Bildungswege sogar einen Zugang an eine Fachhochschule oder an eine Universität/ETHZ/EPFL (mit einer Zusatzprüfung, Ergänzungsprüfung, d.h. Passarelle).
- Die Berufsmaturität kannst du übrigens auch nach deiner beruflichen Grundbildung erlangen. Einige Bildungswege erfordern eine Zusatzqualifikation z.B. ein Berufspraktikum, eine Aufnahmeprüfung, eine Ergänzungsprüfung, Vorkurse oder ein Zulassungsjahr.
- Natürlich kannst du auch in deinem erlernten Beruf weiterarbeiten, dein Wissen vertiefen, dich spezialisieren und deine Fachkenntnisse durch berufsspezifische Weiterbildungen (z.B. Fachausweise, höhere Fachprüfungen) gezielt erweitern.
- Du kannst dich auch selbständig machen, indem du entweder dein eigenes Unternehmen gründest oder die Nachfolge in einem Unternehmen antrittst.
- Zudem kannst du nach der Lehre Auslanderfahrungen sammeln oder sogar auswandern.
Und vergiss nicht: Selbst wenn du nach der Lehre in deinem Beruf weiterarbeitest, lernst du dazu. Die Arbeitswelt ändert sich ständig. Lernstillstand wird dich bestimmt nicht heimsuchen oder plagen.
Die berufliche Grundbildung findet folglich an drei Lernorten statt:
- Lehrbetrieb,
- Berufsfachschule und
- überbetriebliche Kurse.
Einige international tätige Unternehmen mit Zweigstellen und Niederlassungen in anderen Ländern geben ihren Lerndnen sogar die Möglichkeit, schon während der Lehre an anderen Standorten in der Schweiz (z.B. Stage) oder im Ausland (z.B. Praktikum) zu arbeiten. So können Lernende verschiedene Erfahrungen bezüglich ihres Lehrberufs sammeln und diesen aus verschiedenen Perspektiven kennenlernen.
Grundbildungen: Eidgenössischer Berufsattest (EBA) und Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Die berufliche Grundbildung unterscheidet zwischen zwei Typen der Berufslehre, dem eidgenössischen Berufsattest EBA und dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ.
- Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest EBA:
- Die Lehre EBA dauert 2 Jahre. Diese Lehre kannst du in einem Betrieb, einer Lehrwerkstätte oder einer (Berufs-) Fachschule machen.
- Die 2-jährige/zweijährige berufliche Grundbildung schliesst mit einer Prüfung ab und führt zum eidgenössischen Berufsattest (EBA). Sie ist ein praktisch orientierter Einstieg in die Berufswelt.
- Die Durchlässigkeit im Berufsbildungssystem erlaubt im Anschluss, eine - zeitlich verkürzte - berufliche Grundbildung EFZ und die Berufsmittelschule/Berufsmaturitätsschule (Berufsmaturität) zu absolvieren und abzuschliessen.
- Die Lehre EBA hat übrigens die Anlehre abgelöst, zumindest dort wo eine Bildungsverordnung eine berufliche Grundbildung EBA für den entsprechenden Beruf vorsieht und diese in Kraft gesetzt worden ist. Hierzu sind die Bildungsverordnungen massgebend.
- Drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ
- Die Lehre für EFZ dauert länger, nämlich 3 respektive 4 Jahre. Auch diese Lehre kannst du in einem Betrieb, einer Lehrwerkstätte, einer Fachmittelschule, einer Berufsfachschule oder Fachschule absolvieren.
- Hinzu kommen beispielsweise Informatikmittelschulen und Wirtschafts-/Handelsmittelschulen, die auch Lehrangebotsplätze anbieten, um die damit verbundenen Berufe zu erlernen.
- Während 1 oder 2 Tagen besuchst du die Berufsfachschule.
- Die 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung führt zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ).
- Berufsmaturität (in Verbindung mit eidgenössischem Fähigkeitzeugnis)
- Die eidgenössische Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Diese wird mit der Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen.
- Um den Berufsmaturitätsunterricht an einer Berufsmittelschule, d.h. Berufsmaturitätsschule zu besuchen, müssen Lernende die Aufnahmebedingungen (Aufnahmeprüfung) erfüllen und das Einverständnis des Lehrbetriebs eingeholt haben.
- Die eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität schafft die Voraussetzungen für den Zugang zu einer höheren Berufsbildung wie beispielsweise Eidgenössische Berufsprüfungen (BP), eidgenössische höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen und zu Fachhochschulen im entsprechenden Berufsfeld (prüfungsfrei beziehungsweise mit Aufnahmeprüfung).
- Sie ist auch der Schlüssel für den Zugang mit Ergänzungsprüfung (Passarelle; die gynmasiale Matura muss nicht nachgeholt werden) für die Universität in der Schweiz oder ETHZ/EPFL.
- Du erlangst sie an der Berufsmittelschule während der Lehre (BM1) oder nach der beruflichen Grundbildung (BM2).
Im Berufswahlunterricht befasst du dich mit der Berufswahl, dem Berufswahlprozess und lernst den Berufswahlfahrplan kennen.
- Die Schule hat jedoch einen Bildungsauftrag.
- Sie hat nicht den Auftrag, für eine Berufslehre und einen Lehrbetrieb optimierte Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen.
- Daher bildet sie dich nicht in erster Linie für die Wirtschaft und damit die Unternehmen aus.
- Die Schule bereitet dich zwar ein Stück weit für das Berufsleben vor, aber eben nicht nur darauf (Schule und Wirtschaft sind in einem hohen Grad getrennte Welten).
Wenn du dich dich für eine Lehrstelle bewirbst und bevor du eine Lehrstelle antrittst, bist du deshalb für Unternehmen einfach die Schülerin beziehungsweise der Schüler.
Berufsberatungsstellen und Berufsinformationszentrum (BIZ)
Bei der Berufswahl sind oft
- Berufsberatungsstellen (Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungsstellen mit angeschlossenem Berufsinformationszentrum (BIZ)) oder
- private Fachberatungsstellen
mit beteiligt.
Erfahre in Schritt 6. Berufsberatungsstellen mehr dazu.

Die berufliche Grundbildung mit eidgenössischen Berufsattest (EBA) wurde für Jugendliche mit schwächeren schulischen Leistungen, d.h. schlechteren Schulnoten geschaffen. Diese haben es häufig schwerer, sich auf dem Lehrstellenmarkt zu behaupten. Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Sie lässt sich verkürzen oder verlängern.
In jedem Fall führt sie zu einem eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss und Berufstitel. Bei Lernschwierigkeiten während dieser Berufslehre werden die Lernenden massgeschneidert unterstützt, z.B. durch Stützkurse.
- Wie bei der 3- oder 4-jährigen Lehre musst du die obligatorische Schulzeit beendet haben, um eine 2-jährige Lehre (EBA) zu beginnen.
- Abhängig von den Leistungen im Qualifikationsverfahren ((Lehr-)Abschlussprüfung) im EBA-Lehrberuf können Jugendliche in eine 3- bis 4-jährige Lehre EFZ in der gleichen Berufssparte überwechseln. Die bisherigen Leistungen werden angerechnet, so dass ein direkter Übertritt in das 2. Lehrjahr machbar ist.
- Nach dem Wechsel in die 3- oder 4-jährige Lehre EFZ und der erfolgreichen Abschlussprüfung EFZ kannst du dich nach der Berufslehre anschicken, die Berufsmaturität zu erlangen (entsprechende Schulleistungen vorausgesetzt).
Hierzu auch: Merkblatt der Schweizerischen Berufbildungsämter-Konferenz (DBK) und die Gesetzesartikel BBG 18 und BBV 10.
Berufsmaturität
Sprich das Unternehmen schon während der Bewerbung darauf an, wenn du Ambitionen in diese Richtung hegst.
Der Punkt Berufsmaturität wird im Lehrvertrag, der das Lehrverhältnis zwischen Lernenden und Lehrbetrieb regelt, festgehalten.
Besprich den Punkt Berufsmaturität spätestens beim Vertragsabschluss mit dem Arbeitgeber.
Um in die Berufsmaturitätsschule/Berufsmittelschule aufgenommen zu werden, ist normalerweise
- eine Aufnahmeprüfung (Prüfung für die Berufsmittelschule BMS) oder
- ein bestimmter Schulnotendurchschnitt im letzten Schulzeugnis der obligatorischen Schule erforderlich (abhängig vom Kanton).
Erkundige dich beim kantonalen Berufsbildungsamt oder bei deiner Lehrperson (Klassenlehrer/in).
Mit der Berufsmaturität erhöhst du dein, mit deinem Lehrberuf verbundenes Zeitpensum: Neben der Arbeitszeit im Lehrbetrieb (mit Zwischentests), dem Unterricht an der Berufsfachschule (mit Proben/Prüfungen) nimmt zusätzlich die Berufsmaturitätsschule Zeit in Anspruch.
Die Anzahl Schultage gegenüber Lernenden ohne Berufsmaturitätsunterricht erhöht sich.
Die Berufsmaturität erfolgt Seite an Seite zu einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischen Fähikgeitszeugnis (EFZ) oder im Anschluss daran (BM1 oder BM2).
Um den Berufsmaturitätsunterricht zu besuchen, müssen Lernende
- die Aufnahmebedingungen (Aufnahmeprüfung, Schulnoten) erfüllen und
- das Einverständnis des Lehrbetriebs eingeholt haben
- auch während der Lehrzeit einen gewissen Schulleistungsgrad erbringen.
Der Berufsmaturitätsunterricht ist an öffentlichen Schulen unentgeltlich.
Er setzt ein Leistungsniveau voraus, das nicht nur vor Beginn (Leistungen anhand der Schulzeugnisse), sondern auch während der Lehre im Lehrbetrieb und der Berufsfachschule gegeben sein muss.
Lernende, die die Berufsmaturitätsschule, d.h.Berufsmittelschule besuchen, gehen üblicherweise 2 Tage pro Woche zur Schule.
- Sie sind entweder einer separaten BM-Klasse zugeteilt oder
- haben zusätzliche BM-Lektionen (mit Verzicht auf Wahl- und Freifächer).
Lernende beziehungsweise Lehrabgänger/-innen können die eidg. Berufsmaturität auch nach der beruflichen Grundbildung (Berufslehre) entweder berufsbegleitend oder als Vollzeitausbildung nachholen.
Die Berufsmittelschule wird mit der Berufsmaturität abgeschlossen.
Mehr Informationen zur Berufsmaturität: www.berufsberatung.ch
Mit dem Lehrabschluss mit Berufsmaturität ist der Weg geebnet, um an einer Fachhochschule zu studieren (Bachelor- oder Master-Studium). Informiere dich schon vor der Abschlussprüfung über die Anmeldungsfristen.
Um an einer Universität oder ETH/EPF zu studieren, müssen Lehrabgänger/-innen mit Berufsmaturität eine Ergänzungsprüfung (Passarelle; mit/ohne Vorbereitungskurs) ablegen.
Berufswahlentscheidung
Deine Entscheidung für einen Beruf triffst du nicht für ein ganzes Berufsleben. Du wirst also nicht zwangsläufig in einem, einmal gewählten Beruf feststecken.
Der Beruf, für den du dich anfänglich entschieden hast, gefällt dir vielleicht nach einigen Berufsjahren nicht mehr oder du suchst nach einer neuen beruflichen Herausforderung, um dich weiterzuentwickeln.
Wenn du deine berufliche Grundbildung abgeschlossen hast, kannst du dich beruflich verändern. Dies musst du mitbedenken, wenn es dir bei der Anzahl an Optionen und Berufen schwer fällt, dich für einen Beruf zu entscheiden.
Du kannst den eingeschlagenen Weg und deine berufliche Laufbahn ändern, die scheinbar vorgegebene Richtung korrigieren (vorausgesetzt, du hast dir eine berufliche Grundlage mit einer abgeschlossenen Lehre geschaffen). Dein Lehrabschluss ist eine entscheidende Bedingung dazu.
Nicht alle Lehrabgänger oder -abgängerinnen arbeiten in ihrem Lehrberuf weiter, einige arbeiten nach der Lehre in einem anderen Beruf oder beginnen eine Aus-/Weiterbildung.
Grundsätzlich bist du also nach der Lehre nicht deinem Lehrberuf verhaftet. Eine Lehre legt dich nicht auf einen erlernten Beruf fest.
Bei bestimmten Lehrberufen wirst du jedoch kaum Aufstiegschancen haben. Einigen Lernenden stört diese Einschränkung überhaupt nicht. Ihnen gefällt der angestammte Beruf. Sie wollen weiterhin in diesem Beruf arbeiten. Das heisst nicht, dass sie sich nicht weiterentwickeln, denn jeder Beruf und die Arbeitsbedingungen verändern sich im Zeitverlauf. Es heisst vielleicht nur, dass sie nicht unbedingt eine Führungsposition anstreben.
Möchtest du dich weiterentwickeln, musst du dich umsehen, dich beruflich neu auszurichten und allenfalls einen Berufswechsel anpeilen.
Planung oder Zufall: Geplante oder zufällige Berufswahl
Das heisst umgekehrt nicht, dass du die Berufswahl zu leichtfertig angehen sollst.
Die Berufswahl ist ein (Entscheidungs-)Prozess, der über mehrere Stufen erfolgt. Jede Stufe muss im Ablauf zum entsprechenden Zeitpunkt abgearbeitet werden.
Erkundest du beispielsweise Berufe, ohne dich und deine Ausgangslage zu kennen, gehst du wahrscheinlich zu ungestüm, zu ungeplant und zu voreilig vor. Du würdest dich nicht gezielt in der Berufswelt umsehen. Du würdest den Beruf nicht überlegt wählen, sondern Berufsoptionen ausprobieren. Vielleicht hättest du damit Glück und hättest Zeitaufwand gespart.
Wahrscheinlicher ist jedoch, dass du bei einem solchen Vorgehen bei Lehrbeginn schnell merken würdest, dass du dich getäuscht hast. Du würdest dir während der Lehre Vorwürfe machen, dich nicht genügend mit der Berufswahl beschäftigt zu haben. Das Risiko, dass du die Lehre abbrichst, würde sich dadurch erheblich erhöhen. Ein Lehrabbruch würde dich wieder auf den Ausgangspunkt zurückwerfen.
Eine geplante Berufswahl heisst,
- du wendest genügend Zeit auf, deinen Beruf zu wählen (die Berufswahl ist also kein Zufallsergebnis).
- du nimmst die Berufswahl selber in die Hand.
- du berücksichtigst Rückmeldungen und Erfahrungswerte von anderen Personen und überprüfst diese anschliessend; lässt dich aber nicht über Gebühr beeinflussen.
- du lässt dich nicht von einem Beruf blenden (z.B. hoher Lehrlingslohn),
- mit einer Selbstbeurteilung setzt du dich mit dich vorgängig auseinander
- mit Informationen zu Berufen leistest du gründliche Vorarbeit und schaffst so eine (nachvollziehbare) Grundlage für deine Berufswahlentscheidung (kein oberflächlicher Vergleich von Lehrstellen- und Berufsanforderungen und eigenen Leistungsvoraussetzungen).
- du bist dir sicher, dass du einen Beruf gewählt hast, der zu dir passt.
Lehrstellenmarkt
Auf dem Lehrstellenmarkt treffen Schülerinnen, Schüler und Unternehmen aufeinander. Die Schülerinnen und Schüler fragen Lehrstellen nach, die Unternehmen bieten welche an.
Angebot an und Nachfrage nach Lehrstellen decken sich nicht immer. Herrscht in manchen Berufszweigen ein Lehrstellenmangel, bleiben in anderen Berufsbranchen wiederum etliche Lehrstellen unbesetzt (Lehrstellenüberhang), wie das Lehrstellenbarometer zeigt (www.sbfi.admin.ch/berufsbildung).
In der Regel übersteigt für die interessanten, attraktiven Lehrstellen die Nachfrage das Angebot und umgekehrt. Doch vordergründig attraktive Lehrstellen müssen sich nicht immer als die besten Lehrstellen entpuppen.
Lehrstellenangebote
Lehrstellenangebote sind in Lehrstellennachweisen, Lehrstellenverzeichnissen und auf den Webseiten der Unternehmen (Rubrik Jobs, Lehrstellen) veröffentlicht. Mehr dazu findest unter dem Schritt 11. Lehrstellensuche.
Zurzeit übertrifft das Angebot an offenen Lehrstellen die Nachfrage seitens der Jugendlichen. Das Angebot schwankt jedoch zwischen den einzelnen Unternehmen. Berufsbranchen und Regionen. Das heisst: Nicht bei allen Unternehmen und nicht in allen Berufszweigen gibt es ein Angebotsüberhang. Immer wieder sind Lehrstellen auch kurz vor Ende des 9. Schuljahres der obligatorischen Schulzeit noch frei.
Zum Verhältnis von Lehrstellenangebot und -nachfrage führt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Erhebungen durch.Webseite: www.sbfi.admin.ch
Für Jugendliche ohne Lehrstelle Ende 8. Schuljahr beziehungsweise Anfang 9. Schuljahr ergeben sich bei offenen Lehrstellen auch vor dem Beginn der Lehrzeit Optionen, kurzfristig eine Lehrstelle zu ergattern.
Manche Lehrstellen werden erst kurz vor Lehrstellenbeginn besetzt. Umgekehrt besetzen Lehrbetriebe jedoch ihre Lehrstellen nicht um jeden Preis. Lehrstellen können folglich auch unbesetzt bleiben.
Voraussetzungen und Anforderungen
Eine berufliche Grundausbildung ist anspruchsvoll. Daher müssen Unternehmen sicherstellen, dass Lernende diesen Anforderungen genügen. Die jeweiligen Anforderungen eines Lehrberufs sind in der jeweiligen Bildungsverordnung definiert.
Die Lehrbetriebe verlassen sich dabei nicht nur auf die Schulnoten oder die Ergebniswerte eines Tests (z.B. Eignungstest), sondern prüfen die Bewerberinnen und Bewerber teilweise mit eigenen Tests und Einstellungsinterviews (Bewerbungsgesprächen) und natürlich mit der Durchsicht der Bewerbungsdokumente der Bewerbungsdossiers. Sie ziehen auch Schnupperlehreberichte bei.
- Nicht alle Unternehmen stützen sich auf solche Grundlagentests ab oder verlangen solche Tests.
- Unternehmen, die auf solche Tests setzen, verwenden häufig Grundlagentests eines Testanbieters. Diese beziehen sich entweder auf alle Berufe oder auf einzelne Berufe und Berufsgruppen. Sie sind kostenpflichtig.
Es kommt schon mal vor, dass Lehrbetriebe keine geeigneten Schülerinnen und Schüler oder diese nur in einer geringen Anzahl finden.
Es gibt also manchmal eine Kluft zwischen den Leistungsvoraussetzungen der Schülerinnen, Schüler und den Anforderungen der Unternehmen an die zukünftigen/angehenden Lernenden. Stimmen diese nicht überein, ist also der Passungsgrad zu gering:
- Bleibt die Lehrstelle unbesetzt.
- Hin und wieder geben sie einem Schüler, einer Schülerin eine Chance, dessen, deren Schulnoten eigentlich nicht genügen (schlechtere Schulleistungen), dem, der aber zugetraut wird, dass er,sie mit seinen, ihren Aufgaben wächst (und der, die das Angebot des Arbeitgebers zu schätzen weiss und dieses mit Leistung zurückzahlt).
Jede Schülerin, jeder Schüler bringt seine eigenen Leistungsvoraussetzungen mit.
Darunter fallen beispielsweise
- Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen,
- Eigenschaften, Merkmale, Stärken, Talente,
- Interessen, Neigungen,
die einen Schüler, eine Schülerin ausmachen.
Diesen Leistungsvoraussetzungen stehen Anforderungen gegenüber. Passen sie nicht überein, entscheidet sich das Unternehmen gegen den Bewerber oder die Bewerberin.
- Mitunter gibt es ihm, ihr eine Chance.
- In diesem Fall rechnet sich das Unternehmen aus, dass sich der Bewerber oder die Bewerberin während der Lehre weiterentwickelt. Sie orten ein Lern- und Entwicklungspotential.
In all diesen Fällen verlassen sich die Unternehmen nicht ausschliesslich auf die Schulnoten.
- Schulnoten können nämlich aus unterschiedlichen Gründen schlechter ausfallen (Schulüberdruss, Lehrpersonen, Lernmotivation und -bereitschaft seitens der Schüler oder der Schülerin).
Unternehmen prüfen die Lernenden vor einem Arbeitsverhältnis genau, aber nicht grundlos. Denn sie werden einen beträchtlichen Zeitaufwand betreiben, um die Lernenden auszubilden.
Sie wollen einfach sicherstellen, dass der Lernende seine oder die Lernende ihre Lehre nicht vorzeitig abbricht. Sie investieren in dich als Lernenden oder Lernende, auch mit dem Ziel, dass du als Mitglied des Unternehmens eine zukünftige Fachkraft wirst. Diese Fachkräfte möchte das Unternehmen an sich binden.
Anforderungen an Berufe sind in der Regel genau in der Bildungsverordnung des jeweiligen Lehrberufs definiert.
- Für jeden Beruf hat das SBFI (Staatssekrtairat für Bildung, Forschung und Innovation) eine Bildungsverordnung einschliesslich Bildungsplan erstellt.
- Sie zeigt auf, wie die Lehre abläuft und welche Anforderungen zu erfüllen sind.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV; www.sgv-usam.ch) beispielsweise hat ein Anforderungsprofil für fast alle Berufe erstellt.
www.anforderungsprofile.ch
www.jobskills.ch
Anforderungen von Berufen alleine zu kennen, nützt dir nicht viel. Anforderungen müssen mit den eigenen Leistungsvoraussetzungen abgeglichen werden. Sie müssen sich zu einem hohen Grad entsprechen.

Lehrstellensuche
Die Lehrstellensuche erfordert mitunter Ausdauer. Trotz des Lehrstellenangebots, wirst du für deinen bevorzugten Beruf vielleicht mehrere Unternehmen kontaktieren und mehrere Bewerbungen schreiben müssen. Es klappt nicht immer auf Anhieb, bis du von einem Unternehmen eine Zusage für eine Schnupperlehre erhältst oder bis du für ein Bewerbungsgespräch eingeladen wirst, kann Zeit verstreichen.
Der Weg bis du den Lehrvertrag unterschrieben hast, ist manchmal holprig. Hier braucht es ab und an Geduld, Durchhaltevermögen und Kampfeskraft.
Sich bei mehreren Lehrbetrieben zu bewerben (und Schnupperlehren machen, schnuppern), erhöht deine Chancen, einen Lehrstellenplatz zu bekommen.
Falls du in deinem Wunschberuf keine Lehrstelle findest, gibt es immer eine Berufsalternative (oder die Option eines Zwischenjahrs an einer Schule).
Manche Berufe zeigen erst auf den zweiten Blick, dass sie ebenso spannend und vielfältig sein können. Halte also nicht an einem Beruf fest, wenn die Aussicht auf Erfolg gering ist oder nur Bewerbungsabsagen eintreffen. Hier musst du ein Gleichgewicht finden.
Manchmal lohnt es sich, hartnäckig und stur sein Berufsziel zu verfolgen. Manchmal ist es besser, von diesem Beruf abzukommen. Wäge also ab. Und prüfe Berufsvarianten.
Bei der Wahl des für dich geeigneten Berufes können dir die Berufsberatungsstellen (www.berufsberatung.ch) weiterhelfen. Sie haben den Überblick über alle Berufe, die es gibt. Auch über diejenigen Berufe, von denen du vielleicht zuvor noch gar nichts gewusst hast. Informiere dich in jedem Fall rechtzeitig. Dank des Berufswahlunterrichts während deiner Berufswahlvorbereitung in der Schule bist du vielleicht mit der Berufsberatung und deren Angebot schon vertrauter.
Ein Verzeichnis der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungstellen mit Adressen und Angeboten findest du hier:
- Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
www.sdbb.ch - Öffentliche Berufsberatungsstellen:
http://www.berufsberatung.ch - Private Berufsberatungsstellen
www.laufbahnswiss.ch - Weitere Informationen
http://www.berufsbildung.ch
Schülerinnen und Schüler, die noch nicht viel Ahnung haben, welchen Lehrberuf sie ergreifen möchten, oder sich schwer tun, eine Lehrstelle zu finden, können auf Brückenangebote und Zwischenlösungen (z.b. 10. Schuljahr) ausweichen.
Ein Verzeichnis der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungstellen mit Adressen und Angeboten findest du hier:
- Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
www.sdbb.ch - Öffentliche Berufsberatungsstellen:
http://www.berufsberatung.ch - Private Berufsberatungsstellen
www.laufbahnswiss.ch - Weitere Informationen
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Schülerinnen und Schüler, die noch nicht viel Ahnung haben, welchen Lehrberuf sie ergreifen möchten, oder sich schwer tun, eine Lehrstelle zu finden, können auf Brückenangebote und Zwischenlösungen (z.b. 10. Schuljahr) ausweichen.
Brückenangebote und Zwischenlösungen werden für Schülerinnen und Schüler angeboten, die
- sich noch für keinen Beruf entscheiden konnten,
- Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche haben oder
- Voraussetzungen, die der Beruf erfordert noch nicht in genügendem Ausmass mitbringen.
Erfahre mehr im Schritt 10. Berufs-/Schulausbildung.
Zwischenlösungen und Brückenangebote helfen, die Erfolgschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ausserdem helfen sie, Wartezeiten verbunden mit Wissenzuwachs zu überbrücken.
Im Berufswahlunterricht befasst du dich mit der Berufswahl, dem Berufswahlprozess und lernst den Berufswahlfahrplan kennen. Die Schule hat jedoch einen Bildungsauftrag und nicht den Auftrag, für eine Berufslehre und einen Lehrbetrieb optimierte Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen.
Wenn es bei der Lehrstellensuche nicht auf Anhieb klappt, suche die Fehler nicht in erster Linie und ausschliesslich bei dir.
Die Schule hat einen Bildungsauftrag. Daher bildet sie dich nicht in erster Linie für die Wirtschaft und damit die Unternehmen aus. Schule und Wirtschaft sind getrennte Welten.
Zwar bereitet die Schule für das Berufsleben vor, aber eben nicht nur darauf.
- Daher muss ein Unternehmen dein Potential erkennen und während der Lehre entwickeln und fördern. Du musst nicht schon am ersten Arbeitstag alles wissen und können. Dafür ist die Lehrausbildung zuständig.
- Ein Unternehmen muss sich jedoch sicher sein, dass du das Zeug für die Lehrstelle und einen erfolgreiche Lehre hast. Gewinne das Unternehmen für dich!
Wahl des Lehrbetriebs
Egal, ob du viele Lehrstellenangebote hast oder nicht, dein Lehrberuf erste oder nicht erste Wahl ist: Achte darauf, dass du in einem Unternehmen eine Lehre machen kannst,
- der hohe Ausbildungsstandards (hohes Ausbildungsniveau) setzt, denen ein Berufsbildungs-/Ausbildungskonzept zugrunde liegt,
- die berufliche Grundbildung an geänderte Anforderungen flexibel anpasst,
- der dich fördert und dich optimal auf den Arbeitsmarkt nach der Berufslehre vorbereitet,
- der dir, während du im Betrieb arbeitest, Zeit gibt, um zu lernen oder zu üben
- der deine Leistung auch mal lobt,
- einen festen Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin hat (Berufsbildner,-in, Berufsbildungsverantwortliche/n, Teamleiter/in, Lehrlingsbetreuerin, Vorgesetzte/r), der/die Zeit für dich aufwendet und Zeit hat, sich um deine Ausbildung zu kümmern (insbesondere in Kleinunternehmen).
- dir zeitgemässe Arbeitsplatzbedingungen (Infrastruktur, Werkzeug- /Maschinenausstattung, Informatik) bietet,
- der dich anständig behandelt und dessen Arbeitskräfte umgänglich sind,
- in dem eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ein wohltuendes Unternehmensklima herrschen,
- dich abwechslungsreiche und abteilungsübergreifende Aufgaben erledigen lässt,
- der dir einen Einblick in verschiedene Fachabteilungen gewähren lässt,
- dich auch in schwierigeren Phasen (z.B. Schwierigkeiten in der Berufsfachschule, Probleme zu Hause) unterstützt und
- dir eine wettbewerbsfähige Berufsbildung bietet und dir optimale berufliche Bedingungen schafft für deine berufliche Zukunft
Wie der Lernende beziehungsweise die Lernende hat auch der Arbeitgeber Rechte und Pflichten.
Zu den Pflichten des Arbeitsgebers zählt, dass
- er dich fachgerechtet, ordentlich, systematisch und unterstützend ausbildet.
- deine Lehre unter der Verantwortung einer Fachkraft, d.h. eine Berufsbildners, einer Berufsbildnerin steht (der Lehrbetrieb muss eine Genehmigung für Lehrstellenplätze vorweisen können).
- du während der Lehre nicht für Arbeiten herangezogen werden darfst, die nicht mit dem Lehrberuf in Verbindung stehen und/oder die Ausbildung beeinträchtigen.
- dir der Arbeitgeber die Zeit für den Besuch der Berufsfachschule, überbetrieblicher Kurse und Berufsmittel-/maturitätsschule freigibt; und zwar ohne Lohnabzüge.
- der Berufsbildner beziehungsweise die Berufsbildnerin verpflichtet ist, periodisch einen Bildungsbericht zu erstellen (Lernausbildungsstand), diesen mit den Lernenden in Qualifikationsgesprächen zu besprechen; wobei auch die Eltern oder Bezugspersonen informiert werden müssen.
Falls du bei der Wahl des Lehrbetriebs unsicher bist, frage Lernende oder Mitarbeitende, die schon im Unternehmen arbeiten.
Es gibt auch Unternehmensbewertungsportale wie GLASSDOOR (www.glassdoor.ch) oder KUNUNU (www.kununu.com), wo Unternehmen von deren aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitenden bewertet werden.
- Auf diesen Portalen werden in der Regel mittlere und grosse Unternehmen bewertet.
- Kleinunternehmen wie z.B. Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe wirst du dort eher nicht vorfinden.
- Nimm nicht jede Bewertung für bare Münze.
- Bilde dir ein eigenes Urteil vom Lehrbetrieb beispielsweise mit einer Schnupperlehre.
Bewerbungsvorgehen und -dokumente
Wie du dich bewerben musst hängt vom Unternehmen ab. In der Regel läuft der Bewerbungsprozess so ab, wie auf der BEWERUFSWAHLFAHRPLAN.ch-Seite abgebildet.
- Manche Arbeitgeber bevorzugen immer noch eine Papierbewerbung,
- Andere Untenrehmen – die Mehrzahl der Unternehmen mittlerweile - wiederum eine Bewerbung mittels Mail (mit Bewerbungsdokumenten im Dateianhang).
- Wiederum andere Unternehmen nehmen ausschliesslich Online-Bewerbungen über die Job-/Karrierewebseite.
Diese Webseite ist häufig an eine unternehmenseigene Bewerbungsmanagementplattform angebunden. Hier gibst du deine Bewerbungsdaten online in einem Formular auf der Webseite des Unternehmens ein und lädst auch gleich deine Bewerbungsdokumente hoch. Anschliessend bestätigt das Unternehmen den Erhalt der Dokumente (häufig standardisiert und automatisiert) und kontaktiert dich anschliessend. - Manche Lehrstellen werden auch auf Online-Stellenplattformen beziehungsweise Online-Jobbörsen für Lernende veröffentlicht. Auch werden die Bewerbungsdaten online eingegeben respektive hochgeladen.
Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom Unternehmen ab (z.B. Lebenslauf, Schulzeugnisse, Grundlagentestbeleg, Schnupperlehrbericht/-tagebuch usf.). Recherchiere auf der Unternehmenswebseite oder frage telefonisch oder per Mail beim Unternehmen nach, falls du nicht genau weisst, welche Dokumente verlangt werden.
Manche Unternehmen haben die Bewerbungsschritte/-abfolge in der Rubrik Lehrstellenangebote oder Lehrstellen abgebildet. Dort findest du weitere Informationen zu den ausgeschriebenen Lehrstellen und Bewerbungsbedingungen oder manchmal sogar ein Video dazu.
Tests
Viele Unternehmen fordern von Schülerinnen und Schülern, neben einem Bewerbungsdossier zusätzlich einen Beleg eines Grundlagentests abzugeben.
Anders als die Schulnoten lassen sich solche Testergebnisse über Schüler und Schülerinnen von verschiedenen Schulen (und Lehrpersonen) besser vergleichen. Deshalb fragen Unternehmen, d.h. Berufsbildungsverantwortliche danach.
Mehr erfährst du unter dem Schritt 13. Eignungstest in der Zeitabfolge von BERUFSWAHLFAHRPLAN.CH.
Wo es Tests gibt, sind auch die Anbieter von Unterstützungs-/Vorbereitungskursen für solche Tests nicht weit.
- Überlege dir, ob du dafür Geld ausgeben möchtest und prüfe genau, ob dieser Kurs hält, was er verspricht.
- Noch besser: Vertraue auf deine eigenen Stärken und traue dir ein erfolgreiches Abschneiden im Test zu.
Manche Tests sind unternehmenspezifisch, d.h. für das Unternehmen eigens entwickelt worden. Mit solchen Tests prüfen die Unternehmen Bereiche, die eine Lernende beziehungsweise ein Lernender in diesem Unternehmen erfüllen muss, die also abgedeckt sein müssen.
In einigen Unternehmen ist die Nachfrage nach Schnupperlehren und Lehrstellen gross. Schülerinnen und Schüler müssen hier schon für Schnupperlehren einen Test absolvieren.
- Unternehmen begründen diesen Vorselektionsschritt mit der Bewerbungsflut.
- Für Schülerinnen und Schüler mit schwächeren schulischen Leistungen schränken sich die Möglichkeiten ein, eine Schnupperlehre zu machen.
- Dabei ist keineswegs sicher und schon gar nicht belegt, dass die durch Tests ausgewählten Schüler und Schülerinnen in der Lehre erfolgreicher sind.

Bewerbungstipps
Bewerbungstipps findest du entweder im Web (z.B. Stichwort: „Bewerbungstipps; „richtig bewerben“) oder in Bewerbungshandbüchern. Diese Bücher kannst du auch kostenlos in einer öffentlichen Bibliothek ausleihen oder im Berufsinformationszentrum BIZ der Berufsberatungsstelle einsehen.
Broschüren dazu geben auch die Berufsinformations- und Bildungszentren BIZ ab.
Es gibt auch private, freischaffende Berufs- und Laufbahnberatungsstellen und Bewerbungscoaches (z.B. www.bewerbungscoach.ch; www.ffbb.ch) an die du dich wenden kannst. Diese Dienstleistungsangebote sind teilweise kostenpflichtig.
Person
Natürlich zählen bei der Lehrstellensuche und -besetzung nicht nur die Schulnoten oder ein Testergebnis eines Grundlagentests. Deine Person und Persönlichkeit, deine Eigenschaften und dein Verhalten sind ebenso wichtig. Berufsbildungsverantwortliche eines Unternehmens haben viel Erfahrung, Schülerinnen beziehungsweise Schüler, das heisst Bewerberinnen und Bewerber zu beurteilen. Bevor sie sie auswählen, versuchen sie die Bewerberinnen und Bewerber einzustufen.
Zusätzlich fragen sie sich beispielsweise:
- Konnte der Schüler beziehungsweise die Schülerin in der Schnupperlehre schon für sich punkten?
- Passt sie oder er in den Lehrbetrieb, in die Fachabteilung?
- Kann er oder sie zupacken, hilft sie oder er anderen Lernenden und Arbeitskolleginnen, -kollegen im Arbeitsteam?
- Wird ihm oder ihr zugetraut, dass er oder sie die Lehrzeit durchhält?
- Ist sie oder er anständig und respektvoll während des Bewerbungsgesprächs (Vorstellungsgespräch)?
- Hat sie oder er ein sicheres Auftreten, grüsst sie oder er freundlich und selbstsicher?
Dein Verhalten, dein Berufsinteresse, deine Arbeitsleistungsmotivation, -bereitschaft und Berufsziele sind genauso wichtig wie deine schulischen Leistungen (Noten).
Diese Punkte werden normalerweise während der Schnupperlehre und in Bewerbungsgesprächen abgeklärt.
Natürlich musst du vor Lehrbeginn noch nicht alles wissen und meisterhaft beherrschen, denn dafür ist eine Lehre da. Nicht umsonst heisst die Berufslehre berufliche Grundbildung.
Dein neuer Arbeitgeber wird darauf achten, dass du dich weiterentwickeln kannst, dir Wissen aneignen und handwerkliches Geschick erwerben kannst und zu einer noch eigenständigeren Persönlichkeit reifst. Die Ausbildung ist dafür da, dein Entwicklungspotential zu fördern und auszuschöpfen.
Ein fortschrittlicher Arbeitgeber ist umsichtig. Er sorgt dafür, dass es dir während der Lehre gefällt und du dem Unternehmen eventuell nach der Lehre als wertvolles Teammitglied und Fachkraft erhalten bleibst. Manche Unternehmen denken sich schon aus, dass du vielleicht sogar Leiter, -in einer Fachabteilung, d.h. Vorgesetzte beziehungsweise Vorgesetzter oder Geschäftsleitungsmitglied wirst.
Vorstellungsgespräch: Bewerbungsgespräch
Neben den Schulnoten zählen also deine Person und deine Persönlichkeit. Insbesondere bei einem Bewerbungsgespräch hast du Gelegenheit dich zu präsentieren.
Zu einem Einstellungsinterview wirst du eingeladen, wenn du die Vorauswahl (Vorselektion anhand der Bewerbungsdokumente) für die Lehrstelle erfolgreich überstanden hast.
Erfahre mehr über diese Stufe der Personalrekrutierung unter Schritt 18. Bewerbungsgespräche.
Falls du schon die Schnupperlehre in dem Unternehmen gemacht hast, hast du dir wahrscheinlich einen Vorteil erarbeitet. Der Berufsbildner oder die Berufsbildnerin, der oder die Fachabteilungsvorgesetzte und die HR-Mitarteibenden der Personalabteilung kennen dich schon. Deshalb ist es so wichtig während der Schnupperlehre einen vorteilhaften Eindruck zu hinterlassen.
Angebot und Zusage für Lehrstelle
Lehrarbeitsvertrag und Lehre
Schaffst du auch die Hürde des Einstellungsinterviews, erhältst du eine Angebot für eine Lehre, die du annehmen kannst. Nimmst du sie an, wird aus dem Lehrstellenangebot eine Lehrstellenzusage.
Ist der Lehrarbeitsvertrag unterzeichnet, rückt der Beginn deiner Lehre und damit ein neuer Lebensabschnitt immer näher.
Jedes Lehrverhältnis muss durch das kantonale Berufsbildungsamt genehmigt werden. Sie übt auch die Kontrolle über die das Lehrverhältnis und den Lehrbetrieb aus. Bei Schwierigkeiten während der Lehre ist es Ansprechpartner, der berät und unterstützt.
Einstieg in die Berufswelt
Der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt fällt zu Beginn nicht immer leicht. Doch diese Umstellung haben unzählige Lernende vor dir auch schon gemeistert.
Trittst du den ersten Arbeitstag deiner Lehre an, wirst du nicht nur Teil der Berufswelt, sondern auch vollwertiges Mitglied im Unternehmen. Deine Rolle als Lernender beziehungsweise Lernende ist mit Rechten und Pflichten verbunden, die im Lehrvertrag, in Vorschriften und Unternehmensrichtlinien verbindlich niedergeschrieben sind.
Wenn du die Berufsfachschule oder die überbetriebliche Kurse besuchst, legst du diese Rolle als Arbeitnehmer/-in deines Lehrbetriebs nicht vollständig ab. Ab jetzt bist du auch ein/e Vertreter/in deines Unternehmens.
Bewerbungsabsagen, keine Lehrstelle in Sicht
Falls du deine Berufswahl abgeschlossen hast und deinen Lehrstellenplatz aber noch nicht in der Tasche hast, darfst du bei den Bewerbungen nicht locker lassen (auch wenn durchhalten manchmal schwierig ist, ist aufgeben keine Option).
Bewerbungsabsagen einzukassieren, ist nicht ungewöhnlich. Dennoch ist es nicht einfach, eine Absage für eine Lehrstelle zu erhalten. Gerade dann nicht, wenn es schon mehrere sind oder du in der engeren Auswahl warst und du dir schon ausgemalt hast, wie es in der Lehre sein wird.
Lass dich nicht von deinem Weg abbringen und hole dir Hilfe, wenn sich Aussichtslosigkeit breit zu machen droht. Die Phase ohne verbindliche Zusage für eine Lehrstelle ist nicht angenehm, endet aber mit Gewissheit. Es gibt Fachstellen undInstitutionen, die dich bei der Lehrstellensuche unterstützen oder gar eine Lehrstelle vermitteln. Frage deine Lehrperson. Erkundige dich bei der Berufsberatungsstelle.
Falls du als Schulabgänger oder -abgängerin, also nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit, immer noch keine passende Lehrstelle gefunden hast, hilft dir die Berufsberatungsstelle auch hier, eine Lehrstelle zu finden oder eine Zwischenlösung zu suchen. Suche auch hier vor Ende deines 9. Schuljahres das Gespräch mit deinen Lehrpersonen in der Schule.
Lass dich nicht entmutigen: Es gibt viele Beispiele von Jugendlichen, die trotz anfänglich widrigerer Bedingungen und Umstände (Migrationshintergrund, Schulnoten), eine Lehrstelle gefunden haben und die Lehre erfolgreich abgeschlossen haben. Orientiere dich an diesen zahlreichen, positiven Beispielen. Sie mussten Durchhaltewille bei der Lehrstellensuche zeigen, der ihnen auch in der Lehre geholfen hat. Etliche unter ihnen, konnten sich erfolgreich in ihren Berufen behaupten.
Lehrabschluss und Karriere
Berufsperspektiven und -chancen
Mit einem Ausbildungsplatz sicherst du dir eine gründliche Berufsausbildung, welche dir eine breite und ganzheitliche Grundbildung (gepaart mit Allgemeinbildung) und eine theoretische, vertiefende Fachausbildung vermittelt.
Damit schaffst du die Grundlage und setzt du den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn und Karriere als Fachkraft oder Führungskraft. Als ausgebildete Berufsfachfrau oder ausgebildeter Berufsfachmann hast du so beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Auch wenn dich dein Berufsverlauf später in eine andere berufliche Richtung führt, wird sich deine berufliche Grundbildung immer auszahlen.
Halte diese Chancen im Hinterkopf, wenn du
- im Lehrbetrieb oder in der Berufsfachschule auf Schwierigkeiten stösst
- für dein Qualifikationsverfahren, deine Abschlussprüfung lernst, insbesondere wenn es mal nicht so rund läuft mit dem Lernen.
Erwerbsarbeitslosigkeit
Trotz der tollen Berufsaussichten, darfst du aber nicht vergessen, dass nach der Lehre Erwerbsarbeitslosigkeit drohen kann.
Jugendarbeitslosigkeit
Auch Lehrabgängerinnen und -abgänger können von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sein.
Arbeitslosenquote
In den letzten Jahren sind gemäss der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) in der Schweiz immer mehr Jugendliche (mit/ohne Lehrabschluss) arbeitslos. Diese steigende Quote ein Warnsignal.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Der Gang zum Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) braucht Überwindung. Monatlich müssen Taggeld-Formulare ausgefüllt und eingereicht werden. Du musst nachweisen, dass du dich eine bestimmte Anzahl beworben hast.
Jede Durststrecke findet mal ihr Ende. Gerätst du als angehende Berufseinsteiger/in in diese Lage, musst du dich hier durchbeissen.
Im Notfall haben Lehrabgänger, -innen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
Verzeichnis RAV
Ein Verzeichnis der Berufsbildungsämter, der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungstellen und der regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) findest du hier: www.sdbb.ch.
Mittelschulen
Spätestens vor dem Austritt aus der obligatorischen Schule stehst du vor einem Scheideweg.
Der eine Weg führt zur beruflichen Ausbildung weiter, der andere Weg zweigt in die schulische Ausbildung ab.
Wähle den Weg, der zu dir passt (auch abhängig von deinen Schulleistungen und deinem Antrieb, weitere Jahre in die Schule zu gehen).
Die schulische Ausbildung umfasst entweder eine Ausbildung an Fachmittelschulen (FMS), Handelsmittelschulen (HMS), Informatikmittelschulen (IMS), an einer Fachschule oder am Gymnasium:
Fachmittelschulen (FMS): Fachmittelschulausbildung und Fachmaturität
Fachmittelschulen (FMS) erweitern das Bildungsangebot zwischen Gymnasium und Berufslehre (beruflicher Grundbildung). Wie das Gymnasium sind auch Fachmittelschulen Vollzeitmittelschulen.
Sie führen nach 3 Jahren Fachmittelschulausbildung zum Fachmittelschulausweis mit der Option zum Zugang zu höheren Fachschulen in spezifschen Berufsfeldern.
- Der Bildungsgang verbindet eine Allgemeinbildung mit Inhalten aus einem bestimmten Berufsfeld.
- Er ermöglicht einen Eintritt in Berufsausbildungen der nichtuniversitären Tertiärstufe in diesen Berufsfeldern.
Im Anschluss an die Fachmittelschulausbildung führt ein zusätzliches Ausbildungsjahr (einjährige Zusatzausbildung, d.h. Fachmaturitätsausbildung) zur Fachmaturität FMS.
- Das Fachmaturitätszeugnis schafft den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen in der entsprechenden Fachrichtung oder bestimmte Ausbildungsbereiche an der Pädagogischen Hochschule.
- Für den Erwerb der Fachmaturität müssen je nach Berufsfeld Zusatzleistungen, z.B. Praktikum oder praktische Leistungen oder eine ergänzende Allgemeinbildung erbracht werden.
Mit der Fachmittelschule treffen Fachmittelschülerinnen und -schüler bezüglich Berufswahl einen Entscheid in Richtung eines bestimmten Berufsfeldes. Während des Ausbildungsgangs absolvieren sie Praktika.
Ausbildungsinhalte, hierzu: www.berufsberatung.ch
Handelsmittelschule (HMS), Informatikmittelschule (IMS), Fachschulen
Neben den Fachmittelschulen zählen Wirtschaftsmittelschulen (Handelsmittelschulen HMS), Informatikmittelschulen (IMS) und Fachschulen zu den Bildungsangeboten.
Nach der Schule, meistens 3 Jahre Schulausbildung, folgt ein Praxisjahr, das 1 Jahr dauert. Beide Schulen werden mit einem eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und einer Eidgenössische Berufsmaturität abgeschlossen.
- Informatikmittelschulen und Wirtschaftsmittelschulen gehören in den Bereich der Berufsbildung und schliessen immer mit einer Berufsmaturität ab.
- Die Berufsmaturität ermöglicht den prüfungsfreien Zutritt zu einem Fachhochschulstudium im entsprechenden Berufsfeld.
Auch in den Fachschulen erfolgt die Berufsausbildung (Berufslehre) in Kombination mit der Berufsfachschule an einem einzigen Ausbildungsort.
Eine Berufslehre erfolgt meistens in einem Lehrbetrieb. Die berufliche Grundbildung in der Arbeit wird durch den Besuch der Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse ergänzt.
In einigen Branchen und Berufsfeldner können Jugendliche eine berufliche Grundbildung in einer Schule erlernen, z.B. in einer Lehrwerkstätte, an einer Handels- oder Wirtschaftsmittelschule, an einer Informatikmittelschule oder an einer Fachschule. Hier erfolgt die Lehre also in der Schule, häufig verbunden mit einem Praktikum in einem Unternehmen.
Kombination
Diese Mittelschulen sind Lehrbetrieb und Berufsfachschule in einem und führen häufig auch die überbetrieblichen Kurse durch. Die berufliche Grundbildung erfolgt in diesem Fall also in der Schule in Vollzeit. Nur das Praktikum erfolgt ausserhalb in einem Betrieb.
Ausbildungszentrum
Unternehmen in bestimmten Berufsbranchen schliessen sich für die Ausbildung zusammen.
In einigen Unternehmen ist die Nachfrage nach Schnupperlehren und Lehrstellen gross. Schülerinnen und Schüler müssen hier schon für Schnupperlehren einen Test absolvieren.
- Unternehmen begründen diesen Vorselektionsschritt mit der Bewerbungsflut.
- Für Schülerinnen und Schüler mit schwächeren schulischen Leistungen schränken sich die Möglichkeiten ein, eine Schnupperlehre zu machen.
- Dabei ist keineswegs sicher und schon gar nicht belegt, dass die durch Tests ausgewählten Schüler und Schülerinnen in der Lehre erfolgreicher sind.Im Kanton Bern gibt es beispielsweise ein Berufsbildungscenter, welches für Partnerunternehmen (Lehrbetriebe) für bestimmte Berufssparten Lernende in einem Basisjahr ausbildet.
- Dabei sind sämtliche gesetzlichen Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb und auch an alle überbetrieblichen Kurse in diesem Basisjahr (Dauer 10-18 Monate) eingeschlossen.
- Die Basisausbildung entlastet den Lehrbetrieb von der Berufseinführung und ist Teil der Berufslehre.
- Die Lernenden verfügen schon während dem Basislehrjahr über einen Lehrvertrag mit ihrem Lehrbetrieb.
- Nach Abschluss der Basisausbildung haben die Lernenden alle gesetzlich geforderten überbetrieblichen Kurse absolviert.
Wie schon im Basisjahr besuchen die Lernenden während der Lehrzeit im Lehrbetrieb weiterhin die Berufsfachschule (2 Tage).
www.berufsbildungscenter.ch
Gymnasium: Gymnasiale Maturität
Das Gymnasium (gymnasiale Maturitätsschulen, Kantons-, Bezirksschulen, Kollegium) bereitet als Bildungsgang auf die Hochschule (Studium an Universität, Eidgenössische Technische Hochschule ETHZ, EPFL) im In- und Ausland vor. Es ist die Vorstufe für eine akademische Ausbildung.
Die Ausbildung hängt vom gewählten Maturprofil (gymnasiale Maturität) ab, die sich nach den kantonalen Maturitätsreglementen richtet:
Dieser Bildungsgang steht Schülern und Schülerinn offen, die entsprechende schulische Leistungen vorweisen können.
Ein Übertritt – abhängig vom Kanton – erfolgt teilweise schon nach Abschluss des 8. Schuljahres (zweites Sekundarschuljahr) oder nach dem 9. Schuljahr (drittes Sekundarschuljahr).
Voraussetzungen für ein Gymnasium sind
- eine Empfehlung der Volksschule (prüfungsfreier Übertritt; Anmeldung für Empfehlungsverfahren im ersten Semester des zweiten sowie dritten Sekundarschuljahres der öffentlichen Sekundarschulen) oder
- eine Aufnahmeprüfung (Anmeldungstermin).
Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen wie Berufsvorbereitende Schuljahre (BSV) oder Privatschulen müssen sich für eine Aufnahmeprüfung für den Übertritt an das Gymnasium anmelden (Altersbeschränkung!). Hierzu gibt es Anmeldeformulare; übrigens auch Prüfungsserien vorheriger Aufnahmeprüfungen.
Mit dem Abschluss des gymnasialen Bildungsgangs (Kurzzeit-/Langzeitgymnasium) erwirbst du die gymnasiale Maturität.
Der gymnasiale Maturitätsausweis ist schweizweit anerkannt.
Diese ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu Hochschulen (Universitäten, Eidgenössisch Technische Hochschulen (ETH, EPFL), Pädagogische Hochschule).
Bei Fachhochschulen gibt es Auflagen bzw. muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. Die Zulassung zu Fachhochschulen ist also an Zusatzleistungen gekoppelt.
Bei Gymnasiastinnen und Gymnasiasten verzögert sich die Berufs- und Studienwahl um die Dauer der Schulzeit am Gymnasium. Die Studienrichtung muss also zum Zeitpunkt des Gymnasiums nicht notwendigerweise bekannt sein.
Die Fachschule ist auch eine Option für Schüler, die anstelle eines Gymnasiums eine Lehre mit Berufsmaturität machen möchten. Schulische und praktische Ausbildung wechseln sich ab.
Die (Berufs-)Fachschule ermöglicht auch Schülerinnen und Schülern,
- die Leistungssport betreiben oder
- auf Berufsniveau Musikinstrumente spielen,
- nicht jedoch den Weg über das Sportgymnasium / Musikgymnasium gehen wollen,
eine Lehre zu absolvieren.
Hier ist das Lernangebot jeweils flexibel auf die Lernenden ausgerichtet.
Auch für die Gymnasien gibt es Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Die Gymnasien bieten Jugendlichen und Eltern Beratungstermine an.
Schule: Gymnasium, Matura und Lehre nach der gymnasialen Maturität
Manche Jugendliche entscheiden sich für das Gymnasium und die Matur, manchmal auch erst nach einem Lehrabschluss.
So wie einige Lehrabgänger beziehungsweise Lehrabgängerinnen sich mit einer Berufsmaturität den Weg zu einer Universitätsausbildung ebnen, entscheiden sich umgekehrt Maturaabgängerinnen und -absolventen von Mittelschulen gegen diesen Ausbildungsweg. Anstatt zu studieren, wählen sie einen direkten Berufseinstieg.
Das heisst: Auch Gymnasiastinnen und Gymnasiasten können in eine Lehre einsteigen. Um ohne Hochschulstudium (Universität) zu einem Berufsabschluss zu kommen oder sich weiter zu qualifizieren, gibt es viele Wege:
- (Verkürzte) berufliche Grundbildung oder Lehre
- Direkter Einstieg: Betriebsinterne oder branchenspezifische Ausbildungsprogramme und Praktikaangebote von Unternehmen aus diversen Branchen, die sich ausdrücklich an Maturandinnen, Maturanden und Mittelschulabgängern, -abgängerinnen wendet (Einstiegsoption).
- Berufseinstieg für Mittelschulabsolventinnen und -absolventen: BEM-Praktikum im Anschluss an Mittelschule
- Zusätzliches Aufnahmeverfahren und Berufspraktikum und anschliessend Fachhochschule (Angebot einer Fachhochschule (staatliche Ausbildung) oder Passarelle (Vorkurs und Praktikum); abhängig von Studienrichtung).
Um an die gymnasialem Matura ein Fachhochschulstudium anzuschliessen, sind vorgängig Berufspraxis in einem dem Studiengebiet verwandten Berufsbereich vorzuweisen. - Ausbildung an einer Privatschule
Lernende, die nach der gymnasialen Maturität eine berufliche Grundbildung (Berufslehre) absolvieren, werden in der Regel vom allgemeinbildenden Unterricht in der Berufsfachschule dispensiert. Die Berufslehre lässt sich um ein Jahr verkürzen. Dazu braucht es das Einverständnis des Lehrbetriebs und des Amtes für Berufsbildung (kantonale Mittelschul- und Berufsbildungsämter) des betreffenden Kantons.
Ausbildungsvarianten
Egal ob der Start ins Berufsleben über eine Berufslehre oder mit dem Gymnasium erfolgt, Jugendliche verbauen sich mit ihrer Wahl des Berufseinstiegs überhaupt nichts.
Beide Ausbildungsvarianten ermöglichen, mit Weiterbildungen und Zusatzqualifikation eine Berufslaufbahn einzuschlagen, die ihnen entspricht und sie weiter voranbringt.
Hier greifen die Vorteile eines durchlässigen, offenen und flexiblen Bildungssystems.
www.berufsbildungsplus.chSchweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariate für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
www.educa.ch
Bildungssystem Schweiz: Durchlässigkeit, Offenheit, Flexibilität
Das Bildungssystem in der Schweiz ist ein offenes, durchlässiges System.
Nach Ende der obligatorischen Schulzeit fächern sich zahlreiche Ausbildungswege auf.
- Der eine Weg führt über die berufliche Grundbildung (mit/ohne Berufsmaturität).
- Der andere Weg führt über Schulen (schulische Ausbildung: z.B. Fachmaturität, gymnasiale Maturität).
Abhängig vom Ausgangspunkt
- sind Ausbildungswege mit direkten Zugang erreichbar, z.B. bei Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis mit Berufsmaturität: Zugang zu höherer Berufsbildung wie beispielsweise eidgenössische Berufsprüfungen, eidgenössische höhere Fachprüfungen und höhere Fachschulen; hier gibt es auch einen Weg zu Hochschulen wie z.B. Fachhochschulen und Universitäten/ETHZ/EPFL).
- sind Zusatzqualifikationen oder Berufspraxis erforderlich z.B. bei Fachmaturität oder gymnasiale Maturität: Zugang zu Hochschulen wie z.B. Fachhochschulen, Universitäten, ETHZ/EPFL).
Der Nationale Bildungspreis wurde von zwei, privaten Stiftungen erschaffen.
Seit 2016 werden Unternehmen ausgezeichnet, die eine vorbildliche und nachhaltige Berufsbildung anbieten.
- Der Nationale Bildungspreis wird jährlich verliehen.
- Der Preis ist mit einem Betrag dotiert und dient dazu, die duale Berufsbildung zu stärken.
