Auswahlentscheidung
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem das Unternehmen eine Auswahlentscheidung treffen muss.
Die Qual der Wahl: 3-5 Kandidatinnen und Kandidaten hoffen auf einen positiven Bescheid.
Nach der Vorauswahl und den Bewerbungsgesprächen bleiben 3-5 Bewerberinnen und Bewerber übrig. Für einen dieser Kandidatinnen, Kandidaten wird sich das Unternehmen entscheiden.
Dir bleibt nichts anderes übrig, als den Benachrichtigungstermin abzuwarten.
Zuerst müssen alle Bewerbungsgespräche abgewartet werden, bevor das Entscheidungsgremium mit der Auswahlentscheidung anfängt.
Der Zeitpunkt, an dem die Bewerberinnen und Bewerber über den Ausgang der Auswahlentscheidung informiert werden, ist der Auswahlbenachrichtigungstermin.
- Eigentlich: Auswahlentscheidungsbenachrichtigungstermin oder abgekürzt Benachrichtigungstermin.
- Meistens wird er dir am letzten Bewerbungsgespräch mitgeteilt.

Anspruchsziel
Das Unternehmen lässt jetzt keine unnötige Zeit mehr verstreichen, um sich die Zusage des/der aus seiner Sicht besten Bewerbers beziehungsweise Bewerberin zu sichern.
- Bis zum gesetzten Auswahlentscheidungstermin muss die Auswahlentscheidung gefällt sein.
- Dieser wird dir meistens während des letzten Bewerbungsgesprächs mitgeteilt.
Unternehmen sind bestrebt, den angekündigten Termin, an dem die Bewerberinnen und Bewerbern über die Auswahlentscheidung informiert werden, einzuhalten.
Schliesslich möchten sie ihre Bewerber und Bewerberinnen nicht zu lange hinhalten müssen (und Gefahr laufen, sie an Marktbegleiter zu verlieren).
- Voraussetzung dafür ist ein durchgetakteter Ablauf bei der Auswahlentscheidung.
- Dieser garantiert, dass das Gremium in der vorgegebenen Zeit zu einer Auswahlentscheidung kommt.
Manchmal lässt sich der Auswahlentscheidungstermin nicht halten.
- Die Phase der Auswahlentscheidung läuft nebenher zum Tagesgeschäft, das alle Beteiligten auf Unternehmensseite zeitlich beansprucht.
- Alle sind in ihrer Arbeit und Projekte eingebunden. Sie müssen sich Zeit freischaufeln, um die Bewerbungen durchzugehen und sich mit den Kandidatinnen und Kandidaten zu befassen.
- Unvorhergesehene Ereignisse in den Fachabteilungen, erhöhte Arbeitslast können den Zeitplan durcheinander wirbeln.
- Besprechungstermine können wegen krankheits- oder unfallbedingten Ausfällen, Projekten und Abwesenheiten ausfallen oder müssen verschoben werden.
- Sie müssen neu angesetzt werden.
- Termine müssen koordiniert werden, an denen alle Gremiumsmitglieder teilnehmen können.
Das Gremium
Ein Gremium führt eine Auswahlentscheidung herbei.
Beschaffenheit des Gremiums:
- In mittleren und grösseren Unternehmen bilden die Berufsbildungsverantwortliche für die Lehrstelle, der für die Lehrstelle verantwortliche Mitarbeiter der Personalabteilung und teilweise die Vorgesetzte oder der Vorgesetzte der Fachabteilung (in der die Lehrstelle angesiedelt ist) das Gremium für die Auswahlentscheidung.
- In kleineren Unternehmen machen die Inhaberin, der Geschäftsführer oder die Bereichsleiterin und der Berufsbildner häufig das Gremium aus.

Vorgehen: Weg zur Auswahlentscheidung
Gesamtbeurteilung und Vergleich durch Mitglieder des Gremiums
Zuerst muss jedes Gremiumsmitglieder alleine die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber
- einzeln und gesamthaft bewerten, beurteilen (sie stützen sich auf einen einheitlichen Katalog mit Beurteilungskriterien),
- vergleichen und
- in eine Rangreihenfolge bringen.
Gremium: Auswahl im Verbund
Anschliessend gleichen alle Gremiumsmitglieder im Verbund ihre Gesamtbeurteilungen und Eindrücke zu den einzelnen Bewerbern und Bewerberinnen ab.
- Sie sprechen sich gegenseitig ab und besprechen Vor- und Nachteile der einzelnen Bewerbungen.
- Sie vergleichen die einzelnen Einschätzungen der Kandidatinnen, Kandidaten und deren Bewerbungen im Team.
- Danach bringen sie die Bewerberinnen und Bewerber in eine Rangliste.
- Diese Gesamtrangliste deckt sich nicht immer mit den Einzelranglisten der Gremiumsmitglieder.
Einigung auf eine Kandidatin, einen Kandidaten
Letztlich müssen sich die Gremiumsmitglieder auf eine einzige Kandidatin, einen einzigen Kandidaten einigen.
Es kann sich auch entscheiden, keiner der Bewerberinnen, keinen der Bewerber eine Lehrstelle anzubieten.
Ergebnis: Auswahlentscheidung
Das Ergebnis des Einigungsprozesses mündet in einer Auswahlentscheidung.
- Das Gremium entscheidet sich für einen Bewerberin oder einen Bewerber.
- Dieser beziehungsweise diesem unterbreitet sie ein Lehrstellenangebot.
- Diese Entscheidung fällt durchaus nicht immer einstimmig aus.

Die Phase der Auswahlentscheidung verläuft mehr oder weniger lange und mehr oder weniger reibungslos:
- Manchmal sind sich Berufsbildungsverantwortlicher, HR-Mitarbeiterin und Vorgesetzte der Fachabteilung schnell über einen Bewerber, eine Bewerberin einig.
- Diesem, dieser wird die Lehrstelle angeboten.
- Nimmt er/sie das Lehrstellenangebot an, ist der Weg für die Unterzeichnung des Lehrvertrags geebnet.
- Manchmal sind sie sich uneinig, welchem Bewerber, welcher Bewerberin sie ein Lehrstellenangebot und im Folgeschritt eine Lehrstellenzusage machen wollen.
- In diesem Fall erstellen sie häufig eine Rangliste der Bewerber und Bewerberinnen.
- Bewerber und Bewerberinnen werden in eine Rangordnung gebracht.
- Wird eine Entscheidung gefällt, müssen nicht unbedingt alle Gremiumsmitglieder mit der Wahl einverstanden sein.
- Manchmal springt die Bewerberin, der Bewerber, für die/den sie sich eigentlich entschieden haben, unverhofft ab.
- Sie müssen sich für einen der verbliebenen Bewerber oder für eine der verbliebenen Bewerberinnen neu entscheiden (sie/er rückt nach) und die Lehrstelle an einen anderen Bewerber, eine andere Bewerberin vergeben.
- Gelegentlich wird die Lehrstelle nochmals neu ausgeschrieben.
- In seltenen Fällen bleibt die Lehrstelle unbesetzt, weil keine der Bewerberinnen oder keiner der restlichen Bewerber (nachdem der Favorit, die Favoritin die Lehrstelle ausgeschlagen hat) mit ihrer Bewerbung und in den Bewerbungsgesprächen herausragte und überzeugen konnte.
Die an der Vergabe beteiligten Mitarbeitenden (Gremiumsmitglieder) können bei der Auswahlentscheidung nicht allzu lange zuwarten.
- Gegebenenfalls buhlen auch andere Unternehmen um diese Bewerber und Bewerberinnen.
- Bewerberinnen und Bewerber haben meistens mehrere Bewerbungen am Start.
- Aussichtsreiche Bewerber und Bewerberinnen können meistens nicht nur aus einem einzigen Lehrstellenangebot auswählen (sie prüfen mehrere Lehrstellenangebote).
- Ein anderes Unternehmen kann dem favorisierten Kandidaten beziehungsweise der favorisierten Kandidatin schneller den Zuschlag geben und diesen beziehungsweise diese wegschnappen.
Die dem Lehrstellenangebot vorangehende Auswahlentscheidung erfolgt nicht willkürlich oder zufällig. Im Gegenteil. Jede Entscheidung muss am Zufall gemessen werden.
- Die Auswahlentscheidung des Lehrbetriebs muss unbedingt eine Zufallsentscheidung übertreffen.
- Um den Zufall auszuschalten, hat das Unternehmen viel Aufwand betrieben und dafür Verfahren der Lernendenselektion eingesetzt (z.B. Bewerbungsgespräche).
Zeitdauer
Der Prozess zur Auswahlentscheidung dauert von ein paar Tagen bis zu ein paar Wochen.
Das Unternehmen muss sich nach dem letzten Bewerbungsgespräch Zeit nehmen, die Bewerberangebote gründlich durchzugehen und sich auf eine Kandidatin, einen Kandidaten zu einigen.
- Es muss sich versichern und absichern, dass du die richtige Kandidatin oder der richtige Kandidat für die Lehrstelle bist.
- Es bedenkt mit, dass es sich für dich für die gesamte Dauer der Berufslehre verpflichtet.
- Kommt es zu einem Lehrabbruch, kann die Lehrstelle meistens nicht mehr besetzt werden.
Folgeschritt: Lehrstellenangebot
Information Lehrstellenangebot
Haben die Verantwortlichen des Unternehmens eine Wahl getroffen und somit ihre Entscheidung gefällt, informieren sie die Kandidatinnen und Kandidaten zum abgemachten Zeitdatum (Auswahlbenachrichtigungstermin).
Einem der Bewerber, einer der Bewerberinnen wird eine Lehrstelle angeboten (verbindliches Lehrstellenangebot).
Häufig werden Bewerberinnen und Bewerber über die Auswahlentscheidung zeitlich gestaffelt informiert.
- Zuerst wird die Bewerberin oder der Bewerber, auf die/den die Wahl gefallen ist, benachrichtigt.
- Ihr/ihm wird ein Lehrstellenangebot unterbreitet, das sie/er annehmen oder auch ausschlagen kann.
- Abhängig davon wie sie/er sich entscheidet, werden danach die anderen Bewerberinnen und Bewerber benachrichtigt.
Diese Reihenfolge hat den Vorteil, dass das Unternehmen auf die restlichen Bewerberinnen und Bewerber zurückgreifen kann, sollte die bevorzugte Bewerberin, der favorisierte Bewerber das Lehrstellenangebot ablehnen.
Die zuvor nicht mehr berücksichtigten Bewerber und Bewerberinnen rücken gemäss der Rangliste nach.
Ersatzbewerber/in
Lehnt die favorisierte Bewerberin, der favorisierte Bewerber das Lehrstellenangebot ab, rückt häufig der nächstfolgende Bewerber oder die nächstfolgende Bewerberin der Rangliste nach.
Diese Bewerberin, dieser Bewerber erfährt nichts über diesen Vorfall, weiss also nicht, dass sie/er Ersatz ist.
In seltenen Fällen wird die Lehrstelle nicht besetzt, wenn die favorisierte Bewerberin oder der bevorzugte Bewerber das Lehrstellenangebot ausschlägt.
Zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung und des Angebots einer Lehrstelle, weiss das Unternehmen nicht genau, wie sich die ausgewählte Bewerberin beziehungsweise der ausgewählte Bewerber entscheiden wird.
Daher macht es sich im Vorfeld schon Gedanken zu allfälligen Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerberinnen (diese sind oft die Bewerber und Bewerberinnen die in der Rangliste folgen).
Das Unternehmen kann so auf eine andere Bewerberin, einen anderen Bewerber auszuweichen, sollte
- die erste Bewerberin, der erste Bewerber abspringen,
- wegen Krankheit, Unfall oder Todesfall ausfallen oder
- wegen eines zwischenzeitlichen Vorfalls nun doch nicht ins Lehrstellengefüge passen.
Falls du so zu deiner Lehrstelle kommst, muss du nichts hinterfragen:
- Die nachrückende Bewerberin, der nachrückende Bewerber ist überhaupt nicht zweite Wahl, sondern einfach Ersatzbewerberin, Ersatzbewerber, die/der sich den Zuschlag verdient hat.
- Hauptsache du hast den Zuschlag für die Lehrstelle erhalten.
- Lehrstellenangebote wie dieses sind vielleicht nicht so breit gestreut.
- Im Unternehmen gehen die Umstände, wie die Lehrstelle besetzt worden ist, schnell vergessen.
Normalerweise wird kein Zwischenrückmeldungstermin vereinbart.
Dieser ist dir überlassen.
- Zwischenrückmeldungstermin
Er folgt nach den Folgebewerbungsgesprächen.- Du bekräftigst dein Interesse an der Lehrstelle und meldest es dem Unternehmen zurück.
- Du bedankst dich für das vorangegangene Bewerbungsgespräch.
Das Gremium setzt sich einen
- Auswahlentscheidungstermin
Zeitpunkt, zu dem sich das Gremium des Unternehmens für einen Kandidaten, Kandidatin entscheiden wird beziehungsweise entschieden hat.
Beim letzten Bewerbungsgespräch werden meistens
- Auswahlbenachrichtigungstermin
Zeitpunkt, an dem das Unternehmen das Entscheidungsergebnis verkünden wird, d.h. an dem das Unternehmen die Bewerberinnen und Bewerber über die Auswahlentscheidung informiert (Auswahlentscheidungsbenachrichtigungstermin). - Angebotsbenachrichtigungstermin
Zeitpunkt, an dem das Unternehmen einem der Bewerber oder einer der Bewerberinnen ein Lehrstellenangebot unterbreiten wird (Lehrstellenangebotsbenachrichtigungstermin). - Der Auswahlbenachrichtigungstermin deckt sich für die ausgewählte Bewerberin, den ausgewählten Bewerber mit dem Angebotsbenachrichtigungstermin.
Die abgelehnten Bewerber und Bewerberinnen erhalten zu diesem Zeitpunkt eine Lehrstellenabsage.
abgemacht beziehungsweise angegeben.
Nimmt der Bewerber, die Bewerberin das Lehrstellenangebot sofort an, ist der Angebotsbenachrichtigungstermin gleichzeitig ein
- Lehrstellenzusagetermin (Annahmebestätigung)
Bekräftigt die Bewerberin, der Bewerber an diesem Angebotsbenachrichtigungstermin seine Zusage verbindlich, wandelt sich das Lehrstellenangebot in eine Lehrstellenzusage.
Räumt ihr/ihm das Unternehmen noch Zeit ein, das Angebot zu überdenken, verschiebt sich der Lehrstellenzusagetermin zeitlich:
- Rückmeldungstermin für Annahme oder Ablehnung des Lehrstellenangebots
Gewährt das Unternehmen dem Bewerber, der Bewerberin Zeit, sich das Angebot zu überlegen, vereinbaren die beiden Seiten einen zusätzlichen Termin.
Da diesem erfolgt eine verbindliche Lehrstellenzusage (oder -absage).- Dieser Termin entspricht gleichzeitig dem Lehrstellenzusagetermin (beziehungsweise Lehrstellenabsagetermin).
- Der Rückmeldungstermin ist dem Lehrstellenzusagetermin gleichgesetzt.
In jedem Fall schliesst sich für den ausgewählten Bewerber, die ausgewählte Bewerberin ein weiterer Termin an, auf den alle Schülerinnen und Schüler, die sich beworben haben, hoffen und mit Sehnsucht erwarten:
- Lehrvertragsunterzeichnungstermin
Für die Unterzeichnung des Lehrvertrags findet ein Gespräch mit dem Berufsbildner oder der Berufsbildnerin, der/dem Personalverantwortlichen, dir und deinen Eltern statt.